In unserer Kanzlei verwenden wir moderne Technik, um eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Erhalten Sie einen kurzen Überblick über einige unserer Vorteile und Dienstleistungen:
Steuerberaterin
Als innovative Steuerkanzlei stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit dem aktuellen Fachwissen zur Verfügung.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt! Sie erhalten von uns eine persönlich auf Sie abgestimmte Steuerberatung.
Alle unsere Dienstleistungen können Sie auch in digitaler Form nutzen. Somit können wir Sie auch überregional beraten.
In unserer Kanzlei stehen Sie als Mandant im Fokus. Wir beraten Sie individuell nach Ihren Wünschen.
Ob Privatperson, Existenzgründer, Selbstständiger oder Unternehmen – unser vielseitiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot deckt alle Anforderungen ab. Sollten Sie noch offene Fragen zu Leistungen haben, die Sie hier nicht aufgeführt sehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unsere Steuerberatung umfasst u.a. die laufende steuerliche Beratung, Steuerplanung für die Folgejahre, Teilnahme an Betriebsprüfungen, Prüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von Rechtsbehelfen.
Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen oder Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch unseren Partner und unterstützen bei Bescheinigungen für das Finanzamt, Krankenkassen und Behörden.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung und Feststellungserklärung. Steuererklärungen bieten wir für Privatpersonen und Unternehmen an.
Durch unser Know-how umfasst unser Angebot auch die Finanz- und Investitionsplanung. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie auch bei Bankgesprächen.
Durch unseren hohen Digitalisierungsgrad ist eine Betreuung ortsunabhängig möglich. Die Kommunikation erfolgt problemlos per Videocall. Sie erhalten von uns einen Zugang zu einer Cloud. Hier können Sie alle Dokumente für uns bereitstellen. Es ist keine Installation nötig und die Bedienung ist kinderleicht. Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort Zugriff auf Ihre Auswertungen wie BWA’s oder Liquiditätsplanung.
Erben und Vererben sowie Schenkungen zu Lebzeiten sollten im Vorfeld gut geplant werden. Wir erarbeiten mit Ihnen ein Konzept, bei dem Sie möglichst steuerneutral Ihr Vermögen übertragen können. Selbstverständlich erstellen wir auch die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung.
Als Mandant können Sie in unserer Kanzlei viele Vorteile genießen.
Sie haben noch Fragen zu unseren Dienstleistungen oder unserer Kanzlei? Sehen Sie hier gerne nach, ob wir diese für Sie beantworten können.
Das ist sehr unterschiedlich und kommt auf den Einzelfall an. Gerne erstellen wir Ihnen vorher ein unverbindliches Angebot.
Sie können entweder persönlich in die Kanzlei kommen oder eine Beratung über Videocall erhalten. Je nach Anliegen haben wir Leitfäden zurechtgelegt, damit wichtige Punkte in der Besprechung nicht fehlen. Das heißt, Sie müssen nicht alleine Ihre Fragen mitbringen. Wir kümmern uns als Experten aktiv darum, dass Sie umfassend aufgeklärt werden, da Sie manche Punkte gar nicht ansprechen können, wenn Sie diese nicht kennen. Das ist besonders bei Existenzgründern wichtig.
Ja, Sie können alle unsere Leistungen digital und ortsunabhängig in Anspruch nehmen.
Das besprechen wir im Einzelfall. Es gibt Unterschiede, ob Sie ein Unternehmen haben oder Privatperson sind, vorher schon von einem Steuerberater betreut worden oder nicht.
In der Regel ist der Wechsel des Steuerberaters ohne Einhaltung von Fristen möglich, da es sich um einen Vertrag höherer Art handelt, der ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt.
Dieses Thema ist durch YouTube und Social Media momentan sehr modern. Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Man sollte sich z.B. überlegen, ob man langfristig in Immobilien investiert bleiben und weitere Objekte hinzuerwerben möchte, das heißt Vermietung im größeren Stil betreiben möchte. Gerne beraten wir Sie individuell zu dem Thema und erläutern Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Vermietung durch eine GmbH oder als Privatperson / vermögensverwaltende Personengesellschaft.
Ein Gewerbe ist auch bei nur geringen Einkünften grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Für die Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn Ihre Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr gewisse Grenzen nicht überschreiten.
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